10.09.2008 Mehr Transparenz in der Pflege
Die Qualitätsberichte über die Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen werden im Internet und in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht – verständlich, übersichtlich und vergleichbar. Diese Informationen werden auch bei den Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern sowie in den Pflegestützpunkten erhältlich sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen darüber hinaus auch in der Pflegeeinrichtung selbst eine aktuelle Information über das Ergebnis der Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erhalten. Dabei soll an gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich der Einrichtung, das Datum der letzten MDK-Prüfung, eine Zusammenfassung der aktuellen Prüfergebnisse sowie eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik ausgehängt werden.
Verständliche Qualitätsberichte der Heime ab 1. Januar 2009
Spätestens ab dem 1. Januar 2009 wird es möglich sein, allgemeinverständliche Qualitätsberichte im Internet und in anderer geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die Pflegeselbstverwaltung (Pflegekassen, Kommunale Spitzenverbände und Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene) ist verpflichtet, unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bis zum 30. September 2008 einen Kriterienkatalog zu entwickeln. Dieser Kriterienkatalog legt fest, welche notwendigen Informationen über die Qualität der Pflege in den Einrichtungen für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen bereitgestellt werden. Auch Verbände pflegebedürftiger und behinderter Menschen und unabhängige Verbraucherorganisationen werden bei der Entwicklung dieses Kriterienkatalogs einbezogen. Kommt eine Festlegung über die Kriterien der Veröffentlichung bis zum 30. September 2008 nicht zustande, werden sie auf Antrag eines Vereinbarungspartners oder des Bundesministeriums für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2008 durch eine neu zu gründende Schiedsstelle festgesetzt.
Bundesministerium für Gesundheit