| zum Textanfang | zu den Hauptkategorien

09.10.2008 Diakonie fordert höhere Sozialhilfe für Kinder

Anhebung um mindestens 20 Prozent gefordert

Frankfurt/Kassel. Die Neubemessung der Eckregelsätze für Kinder und Jugendliche und ihre Anhebung um mindestens 20 Prozent bis zum Jahresende halten das Diakonische Werk in Hessen und Nassau (DWHN) und das Diakonische Werk in Kurhessen-Waldeck (DWKW) für dringend notwendig. Sie erteilen damit Ideen eine deutliche Absage, den Regelsatz für ein Kind auf 79 Euro im Monat zu begrenzen.

Diese werden – verkürzt und teilweise sinnentstellt – als “Vorschläge” von Wissenschaftlern der TU Chemnitz heftig diskutiert. „Schon allein die Überlegung, die Regelsätze zu senken, ist unverantwortlich und geht an der erlebten Realität der betroffenen Familien vollständig vorbei!“ erklären die beiden Diakonie-Chefs, Pfarrer Dr. Wolfgang Gern (DWHN) und Pfarrer Dr. Eberhard Schwarz (DWKW). Sie appellieren vielmehr an die hessischen Bundestagsabgeordneten, einen Beschluss des Bundesrates vom Mai 2008 zu unterstützen. Dieser fordert die Bundesregierung auf, die Regelleistungen für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII bis Ende 2008 neu zu bemessen und die Berechnung des Bedarfes schnellstmöglich auf eigenständige Grundlagen zu stellen. Gern und Schwarz rufen die Politiker auf, „im Rahmen Ihrer parlamentarischen Arbeit auf die Bundesregierung einzuwirken, damit es zu einer sofortigen Erhöhung der Regelleistungen kommt.“

Beide erläutern, dass Eltern, die von Hartz IV leben müssten, mit den derzeitig gültigen Regelsätzen nicht in der Lage seien, ihre Kinder mit dem Nötigsten zu versorgen. Die Beträge reichten nicht einmal aus, um die notwendigen Schul- und Lernmittel, geschweige denn den Besuch einer weiterführenden Schule zu finanzieren. Die Lage der betroffenen Kinder sei „prekär“, so Gern und Schwarz. Betroffenen Familien sei es nicht möglich, sich gesund und ausreichend zu ernähren, eine Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben der Kinder sei für die meisten unmöglich.

Stichwort Regelsatz
Das sozialhilferechtliche Existenzminimum wird im SGB XII – Sozialhilfe und durch die Regelsatzverordnung festgelegt. Der Regelsatz ist die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Eckregelsatz beträgt nach § 20 SGB II für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist, einheitlich 351,- € in den alten und den neuen Bundesländern.

Die Bundesregierung hat den Regelsatz für Kinder als Anteil am Regelsatz für den Ein-Personen-Haushalt definiert, und zwar in Höhe von 60 % für Kinder unter 14 Jahren (211 Euro mtl.) und in Höhe von 80 % für Kinder ab 14 Jahren (281 Euro mtl.). Kritiker an der derzeitigen Berechnung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche fordern unter anderem eine realitätsnahe Berechnung des Existenzminimums von Kindern, die auch die Aspekte Gesundheit, Bildung und Betreuung sowie den Bedarf für Wachstum und Entwicklung umfasst. Dies ist derzeit nicht der Fall.


Aus: Diakonie Kurhessen-Waldeck
Redaktion: Eckhard Lieberknecht, Telefon: (05 61) 10 95 – 333